Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ACOMED GmbH

ACOMED Akademie für komplementäre Medizin (Ab 1. April 2019 in
Kooperation mit der Massage-Fachschule Zürich GmbH).

Spezielle Lehrgangs-Bedingungen (2- und mehr Lehrgänge)

Dipl. Berufsmasseur/in ACOMED

Die ACOMED GmbH erhebt eine Einschreibegebühr welche innert 10 Tagen fällig ist. Die restlichen Lehrgangskosten sind in der Regel in 5 gleichen Teilen fällig. Die Diplome werden nach bestandener Prüfung und Eingang der gesamten Lehrgangskosten ausgestellt. Die Einschreibgebühr wird einbehalten, falls die/der Lehrgangsteilnehmer/in vom Vertrag zurücktritt. Die Geschäftsleitung behält sich vor den Lehrgang bis 14 Tage vor Beginn absagen zu können. Die Einschreibegebühr  wird bei Absage unsererseits vollumfänglich den Teilnehmer/innen rückvergütet. Die Einschreibgebühr wird an die Gesamtlehrgangskosten angerechnet.

Lehrgänge, Ausbildungen, Kurse, Weiterbildungen, Seminare, Symposien werden im weiteren Ausbildung genannt.

Diese AGB kommen bei jeder Ausbildung
zur Anwendung.

Zahlung der Ausbildung

Nach der Anmeldung erhalten Sie von
uns die Bestätigung und Rechnung samt Einzahlungsscheinen. Die dort
aufgeführten Zahlungstermine sind verbindlich. Die Bezahlung der Kosten
(Einschreibgebühr, Ausbildungskosten) berechtigt Sie zur Teilnahme an der Ausbildung.

Bankverbindung:

Zürcher Kantonalbank, ZH-Örlikon
IBAN: CH87 0070 0114 8026 8884 7

Inhaber: ACOMED GmbH, 8052 Zürich

BlC, SWIFT: ZKBKCHZZ80A

Absagen, Umbuchungen der Ausbildung

Aus organisatorischen Gründen
behalten wir uns vor, Ausbildungen zeitlich zu verschieben, zu annullieren,
zusammenzulegen oder zu kürzen, bei prozentualer Rückerstattung der Ausbildungskosten. Fällt eine Ausbildungsleitung aus, kann die Geschäftsleitung einen Wechsel
vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen, sowie – nach Rücksprache mit den
Ausbildungsteilnhemern/ -innen – neue Daten für ausgefallene Teile oder der Ausbildung im Ganzen festlegen.

Ausbildlungsplätze und Durchführung

Um unsere Ausbildungen
unter optimalen Bedingungen
durchführen zu können, legen wir für jedes Ausbildungsangebot eine minimale und
eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Ausbildungsplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben
(unter Vorbehalt der fristgerechten Zahlung).

Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird
die Ausbildung in der
Regel nicht durchgeführt und die Ausbildungskosten erlassen bzw. rückerstattet.

Ausbildungs Ausschluss

Die ACOMED GmbH behält sich vor, einen oder mehrere Teilnehmer/innen aus einer Ausbildung begründet auszuschliessen. Bei einem Ausbildungsausschluss wird der Ausbildungsbetrag anteilmässig rückerstattet und eine Bearbeitungsgebühr von sFr. 200.- in Abzug gebracht.

Abmeldungen

Eine Kündigung des
Ausbildungsvertrages ist mit administrativem Aufwand
verbunden. Bitte beachten Sie folgende Regelung: Bei Abmeldungen bis 90 Tage
vor Ausbildungsbeginn
können wir Ihnen die Ausbildungskosten
zu 80 % erlassen bzw. rückerstatten, wobei eine Bearbeitungsgebühr von sFr.
500.– erhoben wird. Bei späterer Abmeldung (auch bei Krankheit oder Unfall)
ist der ganze Ausbildungsbetrag fällig.

Versäumte Lektionen

Versäumte Lektionen können nicht
nachgeholt werden. Es sind keine Ausbildungskosten-Rückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen
möglich. In Härtefällen und aufgrund eines schriftlichen Gesuches kann die
Geschäftsleitung ein Nachholen von versäumten Lektionen bewilligen. In diesem
Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.- erhoben.

Ausbildungsabbrauch

Eine Ausbildlung kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage. Sie darf nicht zur Unzeit erfolgen. (Gesetzliche Feiertage). Der begonnene Abschnitt, der begonnene Lehrgang, der begonnene Teil, welcher eventuell durch die Kündigungsfrist angefangen wurde muss vollumfänglich komplett bezahlt werden. Wurde bereits ein Teil bezahlt und wird komplett nicht bezogen, so wird diese Zahlung innert 60 Tagen nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von sFr. 150.- dem Teilnehmer/in rückvergütet. Die eventuell noch offenen Raten des Lehrgangs werden storniert.

Ausbildungsbestätigung

Auf Ihren Wunsch und nach erfolgtem
Besuch von mindestens 90% der Ausbildung, stellen wir Ihnen gerne eine Aubildungsbestätigung aus, oder tragen den Gruppeneventbesuch im Bildungspass des Schweizerischen
Verbandes für Weiterbildung (SVEB) ein. Bedingung in beiden Fällen ist
allerdings, dass Ihre Ausbildung nicht länger als sechs Monate zurück liegt.

Versicherung

Für alle von der ACOMED GmbH organisierten Ausbildungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Der Abschluss einer Unfall- und Annullationskostenversicherung ist Sache des Gruppeneventteilnehmers. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die ACOMED GmbH nicht haftbar gemacht werden.

Programm- und Preisänderungen

Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben der ACOMED GmbH vorbehalten.

Geistiges Eigentum

Die ACOMED GmbH behält sich alle Rechte für sämtliche abgegebenen Ausbildungsunterlagen, in Prospekten oder auf dieser Website publizierten Inhalte (Bilder, Texte usw.) vor. Diese dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der ACOMED GmbH von Dritten weiterverwendet werden.

Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit der ACOMED GmbH ist Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich